Garantie-Pakete
Die Mercedes-Benz Garantie-Pakete sind für Neufahrzeuge als auch für Fahrzeuge zwischen 2 - 5 Jahren erhältlich. Lesen Sie hier, warum es sich lohnt, über den Abschluss eines Garantie-Paketes nachzudenken! Gerne beraten wir Sie persönlich – sprechen Sie uns einfach an.
1. Garantie-Paket für Neufahrzeuge
Mit dem Garantie-Paket sind Sie auch nach Ablauf der zweijährigen Sachmangelhaftung bzw. Neufahrzeug-Garantie bis zu zehn Jahre lang vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt. Sie können die Garantieverlängerung innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung für das dritte oder gleich für das dritte und vierte Jahr und danach für jeweils ein weiteres Jahr abschließen, solange Ihr Fahrzeug nicht mehr als 200.000 Kilometer gefahren ist.
Vom Garantie-Paket profitieren Sie mit vielfältigen Leistungen – auch dann noch, wenn Sie Ihren Mercedes einmal nicht mehr fahren. Denn das Garantie-Paket
- schützt vor unvorhersehbaren Reparaturkosten*
- schließt Kosten für Service-Löhne und Ersatzteile zu 100 % ein (ab 100.000 km mit geringem Kundenanteil für Material)
- kann bei jedem autorisierten Mercedes-Benz Partner in Europa geltend gemacht werden
- sichert den Wert Ihres Mercedes und ist damit ein exklusiver Vorteil beim Wiederverkauf
- ist fahrzeuggebunden – die Leistungsvorteile werden beim Verkauf an den neuen Fahrzeughalter übertragen.
Mit dem Garantie-Paket können Sie sich auf Leistungen in Mercedes-Benz Qualität sowie niedrige Beiträge verlassen. Über alle Details und weiteren Vorteile beraten wir Sie gerne.
*Gemäß den Garantiebedingungen des Garantie-Pakets.
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Ab sofort können Sie die Garantie auch für 36 Monate verlängern, einmalig vor Ablauf der Herstellergarantie!
2. Garantie-Paket für Fahrzeuge zwischen 2 - 5 Jahren
Garantieschutz für Ihren Mercedes: Jahr für Jahr verlängerbar
Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen können Sie sofort ein Garantie-Paket für Ihren Mercedes abschließen*:
- Ihr Mercedes ist zwischen 2 und 5 Jahre alt und nicht mehr als 100.000 km gelaufen.
- Vor Vertragsabschluss wurden in einer Mercedes-Benz Werkstatt eine Inspektion und eventuell notwendige Reparaturen durchgeführt, die nicht länger als 6 Monate oder 10.000 km Laufleistung zurückliegen oder
- auch nach der Hauptuntersuchung: Vor Vertragsabschluss wurden in einer Mercedes-Benz Werkstatt eine Haupt-/ Abgasuntersuchung nach § 29 bzw. 47a StVZO und alle notwendigen Reparaturen durchgeführt, die nicht länger als 4 Wochen oder 10.000 km Laufleistung zurückliegen.
Wohin Sie auch fahren, profitieren Sie von umfassenden Vorteilen: Denn das Garantie-Paket
- schützt vor unvorhersehbaren Reparaturkosten**
- kann bei jedem autorisierten Mercedes-Benz Partner in Europa geltend gemacht werden
- sichert den Wert Ihres Mercedes und ist damit ein exklusiver Vorteil beim Wiederverkauf
- ist fahrzeuggebunden – die Leistungsvorteile werden beim Verkauf an den neuen Fahrzeughalter übertragen.
Ein weiterer Vorteil sind die niedrigen Prämien. Damit diese so günstig wie möglich für Sie bleiben, zahlen Sie innerhalb der ersten 90 Tage seiner Laufzeit eine Selbstbeteiligung von 300,- EUR je Schadensfall. Ab 100.000 Kilometer Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeuges ist der Ausgleich zur Wertsteigerung ein gestaffelter Eigenanteil zwischen 20% und 60% an den Materialkosten von Ihnen zu tragen.
* Vorbehaltlich der Annahmerichtlinien.
**Gemäß den Garantiebedingungen des Garantie-Paketes.
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